Berufsvorbereitung

 

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Schülerinnen und Schüler ohne mittleren Schulabschluss sind gemäß dem Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgestz zum Besuch der Berufsschule (10. bis 12. Jahrgangsstufe) verpflichtet, auch wenn sie keinen Ausbildungsplatz haben.
 

 

 

Dafür bieten wir zwei Möglichkeiten an:


 

1. BVK-Klasse (Kooperative Berufsvorbereitung)

2. JoA-Klasse (Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis)