Während des BGJ müssen Sie ein zweiwöchiges Praktikum in einem Schreinerbetrieb absolvieren. Dieses Praktikum ist Pflicht, d.h. das BGJ wird nur (!!!) mit einem abgeleisteten Praktikum anerkannt

 

Die erste Woche Betriebspraktikum findet vor den Osterferien, die zweite Woche vor den Pfingstferien statt.
 
Für die Suche nach einer geeigneten Praktikumsstelle sind in erster Linie Sie selbst verantwortlich, wir beraten Sie aber diesbezüglich gerne.