Für die Zwischenprüfung ist die Schreinerinnung Mühldorf verantwortlich. Sie stellt demnach auch die Aufgaben. Durchgeführt wird die Prüfung an einem Tag in den Räumlichkeiten der Staatlichen BS I Mühldorf a. Inn.
| Was wird geprüft? | In maximal sechs Stunden sollen Sie eine Arbeitsaufgabe, die einem Kundenauftrag entspricht, im praktischen Teil durchführen, sowie innerhalb dieser Zeit ein maximal 10-minütiges Fachgespräch führen. Im theoretischen Teil (Dauer 120 min) werden Aufgaben zu den Inhalten der Lernfelder 1 bis 6 schriftlich geprüft. Sozialkunde ist im Unterschied zur Gesellenprüfung n i c h t Teil der Prüfung. Da auch noch eine mindestens 30 minütige CAD/CNC-Prüfung statt zu finden hat, wird die Prüfung auf zwei Tage verteilt. |
| Berichtshefte | Zur Zwischenprüfung müssen die vollständig geführten und unterzeichneten Berichtshefte vorgelegt werden. Ohne Berichtshefte muss die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. |
| Bedeutung | Die Bestätigung über die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Teilnahme an der späteren Gesellenprüfung. Auswirkungen auf den weiteren Ausbildungsverlauf und ein Nichtbestehen der Zwischenprüfung gibt es nicht. Allerdings ist der Erhalt einer Leistungsprämie, des ehemaligen Urlaubsgeldes, von der erzielten Durchschnittsnote abhängig. |
| Zeitpunkt | Die Prüfung findet am dritten Montag vor Pfingsten statt. Die übliche Vorgabe, die Prüfung nach 1 ½ Ausbildungsjahren durchzuführen, würde einen Termin Ende Februar, Anfang März bedeuten. Zu diesem Zeitpunkt ist aber der Lernfortschritt in Schule und im Betrieb, z.B. beim betriebswirtschaftlichen Mitdenken und beim Arbeiten an den Maschinen, noch zu gering. |