DIE WEITERBILDUNG

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Nach der bestandenen Gesellenprüfung hat man die Möglichkeit, sich weiterzubilden. Dafür ist aber ein mittlerer Bildungsabschluss die Voraussetzung.

 

Diesen bekommt man mit dem Bestehen der Abschlussprüfungen an der Realschule und an der Wirtschaftsschule, aber auch an der Hauptschule im M-Zweig.

 

Es ist aber auch möglich diesen mittleren Bildungsabschluss an der Berufsschule zu erhalten.

 

Wer diesen Abschluss über den M-Zweig oder die Berufsschule erworben hat, muss vor dem Besuch der Berufsoberschule noch den Vorkurs oder die Vorklasse besuchen.