MITTLERER BILDUNGSABSCHLUSS DER BERUFSSCHULE

 

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Nach Art. 25 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) erhalten Schülerinnen und Schüler den mittleren Schulabschluss, wenn sie folgende Voraussetzungen erbringen:

 

 

1. bestandene Facharbeiter- oder Gesellenprüfung
2. Durchschnittsnote 3,0 oder besser im Abschlusszeugnis der Berufsschule
3. Englischnote 3 oder besser (z. B. im Abschlusszeugnis der Hauptschule)
  An unserer Schule kann man das Englisch-Zertifikat als Voraussetzung für den Mittleren Schulabschluss erwerben.

 


 

Schülerinnen und Schüler, die diese Voraussetzungen erfüllen, erhalten die folgende Eintragung in das Abschlusszeugnis:

 

  „Dieses Zeugnis verleiht in Verbindung mit dem Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren den mittleren Schulabschluss."