MITTLERER BILDUNGSABSCHLUSS DER BERUFSSCHULE
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Nach Art. 25 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) erhalten Schülerinnen und Schüler den mittleren Schulabschluss, wenn sie folgende Voraussetzungen erbringen:
| 1. | bestandene Facharbeiter- oder Gesellenprüfung |
| 2. | Durchschnittsnote 3,0 oder besser im Abschlusszeugnis der Berufsschule |
| 3. | Englischnote 3 oder besser (z. B. im Abschlusszeugnis der Hauptschule) |
| An unserer Schule kann man das Englisch-Zertifikat als Voraussetzung für den Mittleren Schulabschluss erwerben. |
Schülerinnen und Schüler, die diese Voraussetzungen erfüllen, erhalten die folgende Eintragung in das Abschlusszeugnis:
„Dieses Zeugnis verleiht in Verbindung mit dem Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren den mittleren Schulabschluss."