Hausordnung
der Staatlichen Berufsschule I Mühldorf am Inn
Schuljahr 2023/24, Stand: 23.07.2024
1. Vorbemerkung
Ziel dieser Hausordnung ist es, das Schulleben so zu gestalten, dass jederzeit ein reibungsloser und sicherer Unterrichtsbetrieb gewährleistet werden kann. Alle Schülerinnen und Schüler sind aufgefordert, durch verantwortungsvolles Verhalten, freiwillige Einordnung und Rücksichtnahme dazu beizutragen, dieses Ziel zu erreichen.
Das Schulgelände wird im Westen durch die Pilichdorfstraße begrenzt, im Süden durch den Parkplatz des Landratsamtes (Schranke) und dem Grundstück. Im Osten durch die Töginger
Straße und im Norden durch die Grundstücksgrenze zum Ruperti-Gymnasium Mühldorf a. Inn. Der Bereich der Bushaltestelle ist öffentlich genutzt und gehört damit nicht zum Schulgelände.
2. Allgemeine Verhaltensregeln
2.1 Grundsätze
- Das Grüßen ist ein Ausdruck gegenseitiger Achtung und Wertschätzung.
- Auf eine angemessene Kleidung ist zu achten, eine Kopfbedeckung ist innerhalb der Klassenräume nicht gestattet.
- Die Erziehung zu Selbständigkeit, Selbstverantwortung und Mündigkeit schließt ein, Rechtsnormen zu achten, Rechte wahrzunehmen und rechtmäßig begründete Entscheidungen zu respektieren.
- Ein sparsamer Umgang mit Energie (Heizung, Wasser, Strom) und Material ist unerlässlich.
2.2 Parken
- Für Kraftfahrzeuge von Schülerinnen und Schüler gibt es an der Schule keine Parkmöglichkeit. Diese können auf dem Parkplatz an der Herzog-Friedrich-Straße abgestellt werden.
- Zweiräder können in den markierten Bereichen im 1. Untergeschoß der Tiefgarage der BS I abgestellt werden, die Markierungen sind dabei einzuhalten.
- Die Tiefgarage darf nur zur An- und Abfahrt betreten werden.
2.3 Verhaltensregeln vor und während des Unterrichts
- Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, mit den für den Unterrichtstag notwendigen Unterlagen und Hilfsmitteln zur Schule zu kommen, dies gilt auch für Hausarbeiten.
- Die Schülerinnen und Schüler begeben sich pünktlich zum Unterrichtsbeginn unaufgefordert und unverzüglich zu ihren Unterrichtsräumen.
- Der Unterricht darf nur mit Genehmigung der Lehrkraft verlassen werden.
- Das Essen während des Unterrichts ist nicht gestattet, das Trinken von ausschließlich Mineralwasser ist erlaubt, eine Störung des Unterrichts ist dabei zu vermeiden. Flaschen sind immer in der Schultasche aufzubewahren.
- Innerhalb des Schulbereichs ist allen Schülerinnen und Schüler der Genuss alkoholischer Getränke und sonstiger Substanzen (z. B. Snooze/Snus, Cannabis), die das zentrale Nervensystem beeinflussen, d.h. auf die Psyche einwirken, untersagt.
- Es besteht gemäß dem Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz an allen staatlichen Schulen in Bayern ein absolutes Rauchverbot. Dieses gilt auch für E-Zigaretten oder Ähnliches. Die ausgewiesene Raucherzone kann genutzt werden, auf Sauberkeit ist unbedingt zu achten.
- Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien sind in den Unterrichtsräumen unaufgefordert auszuschalten. Bei Zuwiderhandlung werden solche Geräte vorübergehend einbehalten.
- Die Schul-PCs dürfen von Schülerinnen und Schüler nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch die Lehrkraft bedient werden.
- Sollte die Lehrkraft zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht anwesend sein, meldet dies der Klassensprecher im Sekretariat.
2.4 Ordnung und Sauberkeit
- Schülerinnen und Schüler sind für die Sauberkeit sowohl in den Klassenzimmern und Werkstätten als auch auf dem gesamten Schulgelände verantwortlich.
- Nach dem Unterricht ist das Klassenzimmer sauber zu verlassen. Jeder ist für seinen Platz verantwortlich. Der vom Klassenleiter bzw. anwesenden Lehrkräften eingeteilte Klassendienst ist diesbezüglich weisungsbefugt.
- Jede Klasse wird mehrmals pro Schuljahr zum Ordnungsdienst eingeteilt. Die Termine sind dem Digitalen Schwarzen Brett in der Pausenhalle zu entnehmen.
3. Verhaltensregeln in den Werkstätten
- Die Werkstätten werden nur mit der Lehrkraft oder auf deren Anweisung betreten.
- Jacken und Schultaschen dürfen nicht mit in die Werkstätten genommen werden. Sie sind in der Umkleidekabine abzulegen.
- Bei der Arbeit müssen feste und geschlossene Schuhe getragen werden.
- Gutsitzende Arbeitskleidung, mit anliegenden Ärmeln ist zu tragen.
- Haare müssen zurückgebunden bzw. mit einem Haarnetz geschützt werden.
- Maschinen, Geräte und Werkzeuge dürfen nur nach einer ausführlichen Unterweisung (Einführung) bedient bzw. benützt werden.
- Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich nochmals bei der Lehrkraft zu informieren, wenn die Handhabung von Maschinen, Geräten und Werkzeugen nicht mehr beherrscht oder verstanden wird.
- Die Unfallverhütungsvorschriften müssen gewissenhaft eingehalten werden. Dabei muss an jedem Arbeitsplatz Ordnung herrschen und jeglicher Unfug ist zu unterlassen.
- Anvertraute Werkzeuge und Geräte jeglicher Art sind pfleglich zu behandeln und müssen nach dem Arbeiten ordnungsgemäß gereinigt sowie an den Aufbewahrungsort zurückgelegt werden.
- Beim Umgang mit Gefahrstoffen wie Öle, Lacke, Bohremulsionen, Reinigern, Verdünnungen usw. sind unbedingt die Sicherheitshinweise auf den Behältern zu beachten.
- Beim Umgang mit Öl, Kraftstoff usw. ist außerdem darauf zu achten, dass Fußböden und Werkbänke entsprechend abgedeckt werden. Dasselbe gilt für Anstreichübungen.
- Wird an einem Arbeitsplatz oder einer Maschine ein sicherheitstechnischer Mangel festgestellt, muss die Arbeit sofort eingestellt werden. Die Lehrkraft ist umgehend zu verständigen.
- Verletzungen, auch geringfügige, müssen sofort gemeldet und in das Verbandbuch eingetragen werden, damit der Versicherungsschutz gewährleistet ist.
- Wer die Richtlinien und Anweisungen der Lehrkraft nicht befolgt und Schäden verursacht, wird zur Rechenschaft gezogen. Bei grob fahrlässiger oder mutwilliger Beschädigung von Einrichtungen, Werkzeugen, Geräten oder Maschinen hat der Verursacher Ersatz zu leisten.
4. Pausenregelungen
- In der Vormittagspause halten sich die Schülerinnen und Schüler entweder in der Pausenhalle oder im Pausenhof unmittelbar vor dem Haupteingang des Schulgebäudes auf.
- Der Aufenthalt in Klassenzimmern, Werkstätten, Fluren oder sonstigen Bereichen der Schule ist nicht gestattet.
- Auf Ordnung und Sauberkeit insbesondere in der Pausenhalle/Aula ist zu achten.
- Treppen, Böden, Heizkörper oder Fensterbänke sind keine Sitzgelegenheiten.
- Fluchtwege sind stets freizuhalten.
- Beim Verlassen des Schulgeländes während des Schultages besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz nur dann, wenn das Verlassen dem Zweck der Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen (z.B. Nahrungsaufnahme) dient.
- Den Anweisungen der Pausenaufsicht bzw. der Hausmeister ist Folge zu leisten.
5. Unterrichtsversäumnisse
5.1 Allgemeine Grundsätze
- Versäumter Unterrichtsstoff ist unaufgefordert nachzulernen, ebenso werden versäumte Schul- und Stegreifaufgaben bei Wiederbesuch der Berufsschule ohne erneute Ankündigung nachgeschrieben.
- Bei Nichtvorlage von Bescheinigungen gilt ein Versäumnis als unentschuldigt, dadurch nicht erbrachte Leistungsnachweise werden mit der Note 6 bewertet.
- Die Schule ist verpflichtet, unentschuldigte Versäumnisse an das Landratsamt zu melden. Dieses leitet dann ein Bußgeldverfahren ein.
5.2 Entschuldigungsverfahren
- Das Fehlen am Unterrichtstag ist der Schule unverzüglich, d.h. bis spätestens 08:30 Uhr online, telefonisch oder per E-Mail anzuzeigen.
- Das Formular „Entschuldigungen von Fehltag“ (www.bs1-mue.de/Antrag-auf-Beurlaubung-weiß.pdf) ist unverzüglich unterschrieben bei der Schule abzugeben.
- Bei einer Erkrankung ist ab dem ersten Versäumnistag ein ärztliches Attest vorzulegen.
- Häufen sich krankheitsbedingte Versäumnisse oder bestehen Zweifel an der Erkrankung, kann die Schule ein amtsärztliches Attest verlangen.
- Ein ärztliches oder auch amtsärztliches Zeugnis wird nur dann als genügender Nachweis für die geltend gemachte Erkrankung anerkannt, wenn es auf Feststellungen beruht, die die
- Ärztin oder der Arzt während der Zeit der Erkrankung getroffen hat.
5.3 Beurlaubung vom Unterricht
- Das Formular „Antrag auf vorübergehende Beurlaubung“ (www.bs1-mue.de/Antrag-auf-Beurlaubung-weiß.pdf) ist mindestens eine Woche vor der beabsichtigten Beurlaubung über den Klassenleiter bei der Schule einzureichen. Dabei ist zu beachten:
- Bei minderjährigen Auszubildenden muss der Antrag von Erziehungsberechtigten und vom Ausbildungsbetrieb unterzeichnet werden.
- Bei volljährigen Auszubildenden muss der Antrag von Auszubildenden und vom Ausbildungsbetrieb unterzeichnet werden.
- Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern ohne Ausbildungsverhältnis muss der Antrag vom Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden.
- Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern ohne Ausbildungsverhältnis muss der Antrag von der Antragstellerin oder des Antragstellers unterzeichnet werden.
- Unvollständige ausgefüllte Anträge können nicht genehmigt werden.
- Führerscheinprüfungen, planbare Arzttermine usw. sind grundsätzlich in die unterrichtsfreie Zeit zu legen.
6. Meldepflichten, Haftung und Versicherungsschutz
- Mängel an Geräten oder Einrichtungsgegenständen sind unverzüglich zu melden.
- Für Beschädigungen oder Verlust von persönlichem Eigentum in der Schule kann keine Haftung übernommen werden.
- Schülerunfälle innerhalb und außerhalb der Unterrichtszeit, auf dem Schulgelände oder auf dem Schulweg sind unverzüglich im Sekretariat zu melden.
- Wer Schäden verursacht, hat für diese aufzukommen. Die Unfallversicherung der Schule bezieht sich nur auf Personenschäden.
7. Kontaktdaten und Ansprechpartner
Alle wichtigen Informationen sind auf unserer Homepage www.bs1-mue.de bereitgestellt.
7.1 Kontaktdaten:
Staatliche Berufsschule I Mühldorf a. Inn
Pilichdorfstraße 4, 84453 Mühldorf a. Inn
Telefon: 08631 373-0 Telefax: 08631 373 - 4900
E-Mail: verwaltung@bs1-mue.de
Internet: https://www.bs1-mue.de
7.2 Ansprechpartner:
Schulleitung |
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Schulleiter/in |
Stellvertretender Schulleiter |
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Mitarbeiter in der Schulleitung |
Systembeauftragter (EDV) |
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Sekretariat: |
Öffnungszeiten: |
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Schulberatung |
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Beratungslehrerin |
Schulpsychologin |
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Verbindungslehrer |
Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) |
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Fachbetreuungen: |
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Agrarwirtschaft |
Farb- und Holztechnik |
Fahrzeugtechnik |
Metalltechnik |
Berufsvorbereitung |
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(komm.) Ursula Gründl, OStRin | Michael Präpasser, StD | Manfred Hölzlwimmer, StD | Wolfgang Schweiger, StD | Eva-Maria Sewald-Kreiner, OStRin | |||||
Fachpraxis |
Fachpraxis: |